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Home / SCHWERPUNKT III: WIRTSCHAFT – ODER: WAS LANDET EIGENTLICH ALLES AUF DEM SCHREIBTISCH DES CHEFS?

Schwerpunkt III: Wirtschaft – oder: Was landet eigentlich alles auf dem Schreibtisch des Chefs?

10. Oktober 2026

Nach Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung wird es in meinem dritten Schwerpunkt wirtschaftlich. Aber was bedeutet „Wirtschaft“ für eine Rechtsanwältin eigentlich?

Dieses Mal kein klassischer Fachartikel, sondern ein kleines Interview über Wirtschaftsrecht, Mittelstand – und die Erkenntnis, dass juristische Probleme im Unternehmen leider nur selten fein säuberlich nach Rechtsgebieten sortiert auf dem Schreibtisch landen.

Frau Wolf, Sie haben Ihr Referendariat im Schwerpunkt Wirtschaft absolviert. Was verbirgt sich dahinter?

Zunächst einmal vor allem Handels- und Gesellschaftsrecht. Also beispielsweise Fragen dazu, welche Rechte und Pflichten Kaufleute haben, welche Unternehmens- bzw. Gesellschaftsform für welchen Zweck geeignet ist oder welche Rechte und Pflichten Geschäftsführer oder Gesellschafter haben.

Das ist allerdings die juristische Ausbildungswelt. In der Unternehmenspraxis habe ich „Wirtschaftsrecht“ später deutlich breiter kennengelernt.

Was heißt Wirtschaftsrecht denn in der Praxis?

Ganz einfach gesagt: Alles, was beim Chef auf dem Schreibtisch landet.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben häufig keine eigene Rechtsabteilung und erst recht nicht für jedes Rechtsgebiet einen eigenen Spezialisten. Dort kommt die juristische Frage zunächst einmal bei der Geschäftsführung an.

Und die kann lauten: Können wir diesen Vertrag so unterschreiben? Dürfen wir diese Kundendaten dafür verwenden? Was machen wir mit einem Mitarbeiter, bei dem es gerade nicht funktioniert? Wer haftet, wenn bei einem Projekt etwas schiefläuft? Wie gestalten wir eine Kooperation? Können wir ins Ausland liefern? Welche Risiken stecken in diesen AGB? Und was müssen wir eigentlich beachten, wenn wir Fördermittel für unser Vorhaben erhalten?

Das juristische Etikett ist in diesem Moment meistens ziemlich egal.

Das klingt aber nach sehr vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Ist es auch. Und genau so habe ich Wirtschaftsrecht von Anfang an in der Praxis kennengelernt.

Sowohl beim Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V. (LVI, heute Unternehmer Baden-Württemberg e. V.– UBW) als auch später beim Forum Luft- und Raumfahrt Baden-Württemberg e.V. (LR BW) war ich unter knapp zehn Kollegen die einzige Juristin. Mein damaliger Chef – ein Volkswirt, der im Laufe seines Berufslebens insgesamt vier Verbände gegründet und geleitet hat – hat mir dabei von Anfang an großes Vertrauen entgegengebracht.

Damit war ziemlich schnell klar: Wenn irgendwo eine juristische Frage auftauchte, landete sie bei mir.

Und „irgendwo“ konnte tatsächlich überall sein. Verträge mussten geprüft oder gestaltet werden, arbeitsrechtliche Fragen waren zu klären, es ging um Mietrecht oder Datenschutz – bis hin zur Verschmelzung zweier Verbände.

Das war im Grunde die beste Schule für meine heutige Arbeit. Denn niemand kam zu mir und sagte: „Ich hätte da bitte einen Fall aus dem Schuldrecht.“ Es gab ein konkretes Problem, das gelöst werden musste. Welches Rechtsgebiet dahintersteckte, war zunächst einmal zweitrangig.

Und dann kam bei Ihnen noch die internationale Komponente dazu?

Genau. Parallel dazu habe ich über viele Jahre internationale Projekte entwickelt und geleitet – unter anderem in Mexiko, im Donauraum und in Ghana.

Und spätestens wenn Unternehmen und Organisationen aus unterschiedlichen Ländern zusammenarbeiten, merkt man, dass die Welt noch weniger in einzelne juristische Schubladen passt.

Dann geht es vielleicht zunächst um einen Vertrag, gleichzeitig aber um Förderbedingungen, Projektstrukturen, unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, interkulturelle Besonderheiten, die Zusammenarbeit mit Ministerien und Behörden oder ganz schlicht um die Frage: Wie bekommen wir dieses Vorhaben praktisch umgesetzt?

Auch dort habe ich gelernt, nicht nur auf die einzelne juristische Frage zu schauen, sondern auf das gesamte Projekt und die Menschen und Organisationen, die daran beteiligt sind.

Muss man als Rechtsanwältin dann alles können?

Nein – und ich halte es auch nicht für seriös, das zu behaupten.

Ich habe in meinem Berufsleben sehr viele unterschiedliche rechtliche Fragestellungen bearbeitet. Das bedeutet aber nicht, dass ich für jedes Spezialgebiet die richtige Ansprechpartnerin bin.

Entscheidend ist für mich vielmehr, eine Fragestellung in ihrer Gesamtheit zu erfassen: Wo liegt das eigentliche Problem? Welche rechtlichen Bereiche sind betroffen? Was kann ich selbst abdecken – und an welcher Stelle braucht es einen Kollegen oder eine Kollegin mit einer besonderen Spezialisierung?

Genau deshalb spielt mein Netzwerk in meiner Arbeit eine so große Rolle.

Für einen Unternehmer ist schließlich nicht entscheidend, welcher Anwalt welches juristische Kästchen bearbeitet. Er braucht am Ende eine Lösung, die für sein Unternehmen funktioniert.

Also verstehen Sie sich nicht nur als klassische Rechtsanwältin?

Ich bin sehr gerne Rechtsanwältin. Aber meine berufliche Laufbahn war eben nie ausschließlich juristisch.

Ich habe Unternehmen beraten, internationale Projekte geleitet, Förderprojekte beantragt und abgewickelt, mit Ministerien und Fördergebern zusammengearbeitet, Netzwerke aufgebaut, Interessen vertreten und als Geschäftsführerin selbst Verantwortung getragen.

Dadurch betrachte ich eine rechtliche Fragestellung automatisch auch aus unternehmerischer Perspektive.

Eine rechtlich perfekte Lösung hilft einem Unternehmen wenig, wenn sie praktisch nicht umsetzbar ist. Umgekehrt darf eine wunderbar pragmatische Lösung natürlich nicht dazu führen, dass erhebliche rechtliche Risiken übersehen werden.

Die Kunst liegt irgendwo dazwischen.

Ist das vielleicht auch der Grund, weshalb Sie sich als „Rechtsanwältin und integrale Unternehmensberaterin“ bezeichnen?

Absolut.

„Integral“ bedeutet für mich, nicht nur einen kleinen Ausschnitt zu betrachten. Ein Unternehmen besteht schließlich auch nicht aus einzelnen Schubladen. Recht, Strategie, Organisation, Mitarbeiter, Finanzierung, Internationalisierung und Projekte beeinflussen sich gegenseitig.

Mein Anspruch ist deshalb, zunächst das Gesamtbild zu verstehen und daraus eine Lösung zu entwickeln, die zum jeweiligen Unternehmen passt.

Oder anders gesagt: Ich möchte nicht nur erklären, was juristisch nicht geht. Viel spannender ist doch die Frage: Wie bekommen wir das, was Sie unternehmerisch erreichen möchten, rechtssicher hin?

Sie sprechen auffällig häufig vom Mittelstand. Warum liegt Ihnen dieser besonders am Herzen?

Weil ich über viele Jahre unmittelbar mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gearbeitet habe und ihre Realität sehr gut kenne.

Dort sind die Entscheidungswege häufig kurz. Die Geschäftsführung ist nah an Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Produkten. Entscheidungen müssen getroffen werden – oft schnell und ohne für jedes Thema eine eigene Fachabteilung einschalten zu können.

Genau deshalb braucht der Mittelstand aus meiner Sicht Beratung, die nicht nur fachlich richtig ist, sondern verständlich, erreichbar und pragmatisch.

Ich möchte einem Unternehmer keine zehnseitige juristische Abhandlung geben, wenn er eigentlich wissen muss: Kann ich das machen? Welches Risiko gehe ich ein? Und wenn es so nicht geht – wie geht es dann?

Ihre berufliche Laufbahn führte Sie außerdem immer wieder in sehr unterschiedliche Branchen. Hilft das bei dieser Art der Beratung?

Sehr.

Ich war und bin in branchenübergreifenden Wirtschaftsverbänden genauso zuhause wie in der Luft- und Raumfahrt, der Umwelttechnik und in internationalen Projekten. Dadurch lernt man sehr schnell, dass dieselbe juristische Fragestellung je nach Unternehmen und/oder Branche völlig unterschiedliche praktische Auswirkungen haben kann.

Ein Familienunternehmen mit 30 Mitarbeitern braucht unter Umständen eine andere Lösung als ein international tätiges Industrieunternehmen oder ein Verband.

Das Recht mag dasselbe sein. Die passende Beratung ist es nicht unbedingt.

Und was ist dann für Sie gute Wirtschaftsberatung?

Wenn der Mandant nach unserem Gespräch nicht nur weiß, wie die Rechtslage aussieht, sondern auch, was er jetzt tun kann.

Im besten Fall habe ich ein Problem nicht komplizierter gemacht, sondern einfacher.

Denn Unternehmen beauftragen mich nicht, damit ich ihnen möglichst eindrucksvoll erkläre, wie komplex das Recht ist.

Sie beauftragen mich, damit wir eine Lösung finden.

Und vielleicht ist das am Ende meine ganz persönliche Definition von Wirtschaftsrecht:

Alles, was beim Chef juristisch auf dem Schreibtisch landet – und eine Lösung braucht.

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