Die Rechtsvergleichung hört sich nun so überhaupt nicht international an, ist es aber deutlich stärker als das Internationale Privatrecht (IPR) es vermuten ließ. Wie der Name schon sagt, vergleicht die Rechtsvergleichung Regelungen der weltweiten Rechtskreise miteinander und hebt ihre Gemeinsamkeiten oder Unterschiede hervor. Ein paar skurrile Unterschiede kommen weiter unten noch.
Weltweit gibt es insbesondere den romanischen, den deutschen, den anglo-amerikanischen und den nordischen Rechtskreis sowie das Recht im fernen Osten und religiöse Rechte (1). Zum romanischen Rechtskreis gehören beispielsweise Italien, Spanien und Frankreich, zum deutschen Deutschland, Österreich und die Schweiz, zum anglo-amerikanischen England und die USA und zum nordischen die skandinavischen Länder. Dem Recht im fernen Osten werden insbesondere China und Japan zugeteilt, den religiösen Rechten das islamische und das Hindu-Recht.
In der Rechtsvergleichung wird zwischen der Makro- und der Mikrovergleichung unterschieden:
– die Makrovergleichung betrachtet nicht Einzelprobleme, sondern die allgemeinen Methoden des Umgangs mit dem Recht, also beispielsweise wie Streitigkeiten geschlichtet oder wie Zuständigkeitsfragen zwischen Gerichten und Anwälten aufgeteilt werden.
– die Mikrovergleichung jedoch beschäftigt sich dann mit dem Vergleich einzelner Rechtsinstitute oder -probleme, beispielsweise unter welchen Herausforderungen der Hersteller einer Ware für einen Schaden, den der Konsument auf Grund einer fehlerhaften Beschaffenheit erleidet? Oder welchen Regeln folgt die Schadensabwicklung bei Straßenverkehrsunfällen?
Nun aber zurück zur Ausgangsfrage: eine hinkende Ehe ist eine Ehe, die im einen Land als rechtsgültig geschlossen anerkannt, in einem anderen Land aber als ungültig angesehen wird. Dies kann zu diversen familienrechtlichen Problemen führen.
Und zu guter Letzte noch die Handschuh-Ehe? Die es in anderen Ländern insbesondere des romanischen Rechtskreises gibt, in Deutschland jedoch nicht, da in Deutschland die Eheschließung ein höchstpersönliches Recht ist. In anderen Ländern kann man sich bei der Eheschließung vor dem Standesbeamten vertreten lassen und selbst lieber ein Bier trinken oder an den Strand liegen.